Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters PENTA (01.01.2019 – 31.12.2023)

Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters PENTA (01.01.2019 – 31.12.2023)

Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters PENTA (01.01.2019 - 31.12.2023)

Diese Richtlinie trägt zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung bei, indem sie die Mikroelektronik und Sensorik in Deutschland und Europa stärkt und die europäische Wettbewerbssituation im internationalen Vergleich verbessert.

Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben. Das BMBF fördert im Rahmen der PENTA-Förderrunden vorrangig:

  1. Innovationen in der Mikroelektronik und deren Anwendungen in den Wachstumsbereichen:-
    -Elektroniksysteme für die intelligente zukünftige Produktion („Industrie 4.0“)
    -Elektroniksysteme für intelligente Medizinsysteme
    -Elektroniksysteme für Automobilanwendungen und automatisiertes Fahren
  2. Grundlegende basistechnologische Innovationen für die künftige Mikroelektronik, insbesondere auch solche, die auf die in Buchstabe a genannten Wachstumsbereiche abzielen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Zudem kann eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt werden.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Hierbei wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

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Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

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