Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB) (21.12.2018 – 30.06.2021)

Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB) (21.12.2018 – 30.06.2021)

Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB) (21.12.2018 - 30.06.2021)

Sachsen-Anhalt / Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung.

Mitfinanziert werden

  • Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich-methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit unterstützen, insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderungen,
  • Beratungs- und Begleitleistungen zur Personal- und Organisationsentwicklung für Unternehmen ab zehn Beschäftigte, die der Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik dienen.

Die Höhe der Fördermittel beträgt im Fall von Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung

  • für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Abhängig von Antragsteller und Teilnehmenden kann sich der Zuschuss um 10% bzw. 20% erhöhen, darf jedoch 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Die Höhe der Zuschüsse für Personal- und Organisationsentwicklung beträgt

  • für Unternehmen von 10 – 49 Beschäftigten 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für Unternehmen von 50 – 249 Beschäftigten 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

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Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
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