Förderrichtlinie Elektromobilität (09.06.2015 – 31.12.2020)

Förderrichtlinie Elektromobilität (09.06.2015 – 31.12.2020)

Förderrichtlinie Elektromobilität (09.06.2015 - 31.12.2020)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt kommunale Elektromobilitätskonzepte einschließlich der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und des Aufbaus von Ladeinfrastrukturen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen.

Ziel ist es, den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten und die Abhängigkeit vom Erdöl zu verringern

Im Fokus des aktuellen Förderaufrufs (03/2019) stehen kommunale Fahrzeugflotten, Flotten mit hoher innerstädtischer Verkehrsleistung und der ÖPNV. Der gewerbliche Einsatz von Elektrofahrzeugen (u.a. im Taxigewerbe, im Lieferdienst, im Car-Sharing, bei Handwerkern sowie bei sozialen Kranken- und Pflegediensten) wird ebenfalls gefördert, sofern die betroffene Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.

Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Art und dem Umfang der Maßnahme.

  • Beschaffung von Elektrofahrzeugen & Ladeinfrastruktur: 40%, erhöhte Beihilfeintensität für KMU möglich
  • Umweltstudien: 50%, erhöhte Beihilfeintensität für KMU und Gebietskörperschaften möglich
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Bei industrieller Forschung max. 50%, bei experimenteller Entwicklung max. 25%
  • Hochschulen, Forschungs- & Wissenschaftseinrichtungen: 90%

Für diesen Förderaufruf stehen 90 Mio. EUR zur Verfügung.

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