De-minimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes (08.04.2019 – 31.12.2021)

De-minimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes (08.04.2019 – 31.12.2021)

De-minimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes (08.04.2019 - 31.12.2021)

Bund / Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die Entwicklung von hochwertigen, kulturell oder pädagogisch wertvollen Computerspielen.

Gefördert werden folgende Vorhabenabschnitte eines interaktiven digitalen Spiels:

  • Entwicklung eines Prototyps und
  • Produktion (d.h. Entwicklung bzw. Herstellung).

Ziel ist es, die Anzahl der Spieleveröffentlichungen aus Deutschland sowie deren Positionierung auf den Märkten zu steigern sowie die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Computerspieleindustrie zu stärken.

Die Höhe der verfügbaren Zuschüsse beträgt maximal 50% der förderfähigen Projektkosten. Start-ups und kleine Unternehmen können einen Bonus von 20%, mittlere Unternehmen von 10% erhalten. Entsprechend der De-minimis-Verordnung ist der Höchstbetrag auf 200.000 EUR begrenzt.

Projektskizzen können vom 03.06.2019 bis zum 30.08.2019 eingereicht werden.

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Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

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