Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2

Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2

Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2

Förderzeitraum: 07.01.2021-30.06.2025
pixabay.1540220-1

Im Rahmen der Förderung werden Maßnahmen zur Verbesserung des Behandlungsrepertoires gegen COVID-19 gefördert.

Ziel ist eine Stärkung der klinischen Entwicklung von Arzneimittelkandidaten gegen SARS-CoV-2, wie monoklonale Antikörper, Biologicals oder Small Molecules.

Gefördert wird die Forschung der pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie in folgenden Bereichen:

  • Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufactoring Practice (GMP)
  • klinische Entwicklung der Phasen I bis IIb
  • Wirkprinzip der Therapeutika auf spezifische Aktivität
  • alternative Applikationswege der Therapeutika
  • klinische Entwicklung der Phasen I bis IIb von neuen Therapeutika zur Behandlung schwerer Krankheitsverläufe

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen, in Verbundprojekten.

Fördermittel: bis zu 50 % Zuschuss

Dem Projektträger können bis zum 17. Februar 2021 förmliche Förderanträge vorgelegt werden.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 1540220 (lizenzfrei)

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!