Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau

Förderzeitraum: 05.04.2016 - 30.06.2024
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Um die Wettbewerbsfähigkeit im ökologischen Landbau zu stärken werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) zum Technologie- und Wissenstransfer gefördert.

Förderfähig sind Vorhaben in den Bereichen: ökologischer Landbau, pflanzliche Erzeugung, tiergerechte Haltungssysteme, Naturschutz und Biodiversität, Lagerung, Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung.

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie natürliche und juristische Personen.

Die Beihilfeintensität beträgt für Grundlagenforschung bis zu 100%, für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien bis zu 50%, für experimentelle Entwicklung bis zu 25%.

Die Änderung, die am 07.01.2021 in Kraft getreten ist, sieht eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 30.06.2024 vor.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: 1873078 (lizenzfrei)

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