Änderung der Richtlinie: „Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher“ (09.01.2019 – 31.12.2019)

Änderung der Richtlinie: „Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher“ (09.01.2019 – 31.12.2019)

Änderung der Richtlinie: „Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher“ (09.01.2019 - 31.12.2019)

Baden-Württemberg / L-Bank

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen in stationäre, netzdienliche Batteriespeicher in Verbindung mit neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Ziel ist es, Anreize für den Bau zusätzlicher PV-Anlagen zu schaffen und die Belastung der Verteilnetze zu senken.

Gefördert werden

  • “Heimspeicher” in Verbindung mit PV-Anlagen mit bis zu 30 kWp-Leistung,
  • “Gewerbespeicher” in Verbindung mit PV-Anlagen mehr als 30 kWp-Leistung.

Seit dem 1. Februar 2019 gelten für diese Richtlinie neue Förderbedingungen:

Investoren erhalten für netzdienliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge einen Bonus von 500 EUR. Der Bonus für prognosebasierte Batteriemanagementsysteme ist dagegen entfallen. Photovoltaik-Anlagen zwischen zehn und 14 Kilowattpeak fördert das Ministerium einmalig mit 400 EUR zusätzlich. Weitere Änderungen betreffen das Mindestinstallationsverhältnis und die Wirkleistungsbegrenzung. Zudem wurde das Förderprogramm für Landwirte geöffnet.

Aufgrund der starken Nachfrage hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die für 2019 vorgesehenen Fördermittel auf 5 Mio. EUR erhöht.

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