Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Förderzeitraum: bis 31.08.2021
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Obwohl die Elektrifizierung des deutschen Schienennetzes mit einer Versorgungsquote durch Oberleitungen mit knapp 60 % bereits relativ fortgeschritten ist, ist diese Versorgungsart besonders auf weniger frequentierten Streckenabschnitten nicht wirtschaftlich. Deswegen sollen mit einer neuen Förderrichtlinie nun Schienenfahrzeuge mit alternativen Antrieben gefördert werden.

Neben der Beschaffung neuer innovativer Schienenfahrzeuge bzw. der Umrüstung von Schienenfahrzeugen auf alternative Antriebe ist auch die Erstellung von Einsatzstudien, sowie der Um- und Ausbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur förderfähig.

Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.

Förderung: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. bis zu 40 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Armin Forster auf Pixabay

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