Antimikrobielle Resistenzen (AMR) betreffen neben Tieren und Pflanzen auch Menschen auf der gesamten Welt. Insbesondere für die nachhaltigen Entwicklungsziele ist die Verbesserung der AMR von entscheidender Bedeutung für den Kampf gegen Hunger und Armut. Daher ist ein zentrales Ziel der Europäischen Union die Entwicklung nachhaltiger, innovativer und wirksamer Methoden gegen AMR, weswegen sich derzeit 28 Nationen miteinander für dieses Ziel engagieren. Ziel der vorliegenden Richtlinie ist daher eine Forschungsunterstützung zur Verhinderung oder Verminderung fungizid- und pilzresistenter Krankheiten.
Grundsätzlich kann eine begrenzte Anzahl an transnationalen Forschungsverbünden gefördert werden, deren Partner aus mindestens drei unterschiedlichen Ländern stammen müssen. Bei der Forschung soll mindestens eines der folgenden Themen adressiert werden:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Forschungseinrichtungen und staatliche Hochschulen
Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 50 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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