Bayern: Richtlinien für die Aufbauhilfe für die von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Juli 2021“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur

Bayern: Richtlinien für die Aufbauhilfe für die von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Juli 2021“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur

Bayern: Richtlinien für die Aufbauhilfe für die von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Juli 2021“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur

Förderzeitraum: 08.12.2021 - 31.12.2025
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Mit der Aufbauhilfe unterstützt der Freistaat Bayern Unternehmen, die vom Hochwasser im Juli 2021 geschädigt worden sind. Die Aufbauhilfe umfasst zum einen Einkommenseinbußen für einen Zeitabschnitt von bis zu sechs Monaten und zum anderen Ausgaben für die Behebung unmittelbarer Schäden durch die Naturkatastrophe.

 

Zur Beseitigung der unmittelbaren Schäden werden die folgenden Ausgaben berücksichtigt:

  • Investitionen (z.B. für Ersatzbeschaffungen oder zur Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit)
  • Umlaufvermögen (z.B. Lager)
  • Sonstige Ausgaben zur Reparatur unmittelbarer Schäden

Voraussetzung für die Kompensation der Einkommenseinbußen ist ein Rückgang des Einkommens von mindestens 20 % gegenüber des zugrundeliegenden Vergleichszeitraums.

 

Antragsberechtigt sind Angehörige der Freien Berufe sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

 

 

Fördermittel: Zuschuss bis zu 80 % ab einer Schadenshöhe von 10.000 €

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

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Bild von tookapic auf Pixabay

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