Bund / Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewährt Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungskosten in der Binnenschifffahrt.
Gefördert werden
Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen, für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren, erteilt.
Der Förderumfang beträgt hierbei 50% der gesamten Aus- oder Weiterbildungskosten für große Unternehmen, 60% für mittlere Unternehmen und 70% für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Ausbildungszuwendung beträgt zudem maximal 30.000 EUR für die Dauer der gesamten dreijährigen Ausbildungszeit.
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