Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt (01.01.2019 – 31.12.2019)

Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt (01.01.2019 – 31.12.2019)

Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt (01.01.2019 - 31.12.2019)

Bund / Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewährt Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungskosten in der Binnenschifffahrt.

Gefördert werden

  • die Ausbildung zum Binnenschiffer oder zum Hafenschiffer sowie
  • die Teilnahme an Weiterbildungen insbesondere zur Vermittlung von Kenntnissen, die für den Betrieb eines Binnenschiffs erforderlich sind, über den kaufmännischen Betrieb eines Unternehmens der Binnenschifffahrt, in der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung sowie zur Vorbereitung auf eine spezielle, in der Binnenschifffahrt zu verwendende Qualifikation.

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen, für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren, erteilt.

Der Förderumfang beträgt hierbei 50% der gesamten Aus- oder Weiterbildungskosten für große Unternehmen, 60% für mittlere Unternehmen und 70% für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Die Ausbildungszuwendung beträgt zudem maximal 30.000 EUR für die Dauer der gesamten dreijährigen Ausbildungszeit.

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