Ausstellerbeiträge auf der Internationalen Grünen Woche 2020 (Stand: 29.04.2019)

Ausstellerbeiträge auf der Internationalen Grünen Woche 2020 (Stand: 29.04.2019)

Ausstellerbeiträge auf der Internationalen Grünen Woche 2020 (Stand: 29.04.2019)

Bund / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) die Gestaltung und Durchführung von Messeständen auf der Internationalen Grünen Woche 2020.

Gefördert werden die

  • Gestaltung und Durchführung eines Einzelstandes einer einzigen Organisation (ggf. mit Hilfe von Regionalgruppen/Projekten) sowie
  • Gestaltung und Durchführung eines Gemeinschaftsstandes, der neben der eigenen Organisation und ihrer Projekte auch Projekte von bis zu zwei weiteren Akteuren zeigt, die für eine Beteiligung am Standkonzept gewonnen werden.

Ziel ist es, die vielfältigen strukturbildenden sowie wirtschafts- und entwicklungsfördernden Aktivitäten von Akteuren in Deutschlands ländlichen Räumen dem Messepublikum zu präsentieren.

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen erteilt. Die Förderung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Eigenanteil in Form von Bar- oder Sachmitteln beträgt mindestens 500 EUR und ist zu beziffern. Personal- oder Sponsorengelder können nicht als Eigenkapital angesetzt werden.

Projektskizzen sind spätestens bis zum 15.06.2019 bei dem Projektträger einzureichen.

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