Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für die Batteriezellfertigung

Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für die Batteriezellfertigung

Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für die Batteriezellfertigung

Förderzeitraum: 08.07.2021-31.12.2022
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Mit der Elektrifizierung des Verkehrs und anderen Herausforderungen der Energiewende zur Reduktion der CO2-Emissionen werden Batterietechnologien immer wichtiger. Aufgrund vieler unterschiedlicher Anwendungsbereiche verzeichnet der Markt für Batteriespeicher international hohe Wachstumsraten. Um die deutsche Wettbewerbsposition in der Batteriezellfertigung zu stärken ist es essenziell, entlang der gesamten Wertschöpfungskette Kompetenzen weiter auszubauen und Forschungsergebnisse schneller in die Industrie zu überführen.

Dabei können folgende unterschiedliche Maßnahmen gefördert werden:

  • Durchführbarkeitsstudien, Ausbildungsmaßnahmen und Innovationscluster
  • Vernetzungs- und Kooperationsstrategien, -konzepte, -angebote zur Weiterbildung
  • Langfristige und stetige Förderung der Verbreitung und Nutzung von Projektergebnissen

Antragsberechtigt sind Konsortien, bestehend aus mindestens einer Hochschule / Forschungseinrichtung, einem Bildungsträger und einem branchenspezifischen Innovationscluster.

Förderung: Zuschuss für Unternehmen bis zu 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Pixaline auf Pixabay

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