KMUs und Selbstständige, die finanzielle Belastungen aufgrund der Energiekrise zu tragen haben und deren wirtschaftliche Existenz bedroht ist, werden vom Freistaat Bayern unterstützt.
Die Förderung besteht aus einem Ausgleich für Ihre betrieblichen Energiekosten im Zeitraum Januar 2023 bis einschließlich Dezember 2023:
· leistungsgebundene Energieträger (Gas, Strom, Fernwärme)
· nicht leistungsgebundene Energieträger (Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, leichtes Heizöl, Kohle) für Prozesswärme und Heizung.
Antragsberechtigt sind – unabhängig von Rechtsform und Branche – von der Energiekrise betroffene Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Verwaltungssitz im Freistaat Bayern.
Fördermittel: Höhe des Zuschusses max. 2 Millionen Euro (Berechnung nach einer Formel)
Zuschüsse für leitungsgebundene und nicht leitungsgebundene Energieträger sind kombinierbar.
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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