Der Freistaat Bayern unterstützt die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie die Durchführung von Studien in diesem Bereich.
Gefördert werden:
• einzelbetriebliche Vorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (industrielle und experimentelle Entwicklung),
• technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung sowie
• Investitionen in Energiesparmaßnahmen und zur Förderung erneuerbarer Energien, die der Demonstration und Einführung dienen (Demonstrationsvorhaben)
Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit zu verbessern, die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern zu verringern, die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen und Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten.
Art und Höhe
Die Höhe des Zuschusses (Beihilfeintensität) beträgt bei Unternehmen je nach Art des Vorhabens und Größe des antragstellenden Unternehmens bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
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