Bayerisches Modernisierungsprogramm (01.04.2018 – 31.12.2019)

Bayerisches Modernisierungsprogramm (01.04.2018 – 31.12.2019)

Bayerisches Modernisierungsprogramm (01.04.2018 – 31.12.2019)

Bayern / zuständige Bewilligungsstelle in Bayern; Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr; Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

Der Freistaat Bayern fördert – teilweise mit Unterstützung der KfW Bankengruppe – die Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sowie von Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen.

Die Fördermittel erfolgen in Form eines Darlehens und eines ergänzenden Zuschusses.
Die Höhe des Darlehens beträgt hierbei bis zu 100% der förderfähigen Kosten.

Bei einer Förderung auf der Grundlage des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ gelten die dort genannten Darlehenshöchstbeträge je Wohnung/Wohnplatz entsprechend. Die Kosten von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind in der Regel bis zu 60%, in Einzelfällen bis zu 75% vergleichbarer Neubaukosten förderfähig.

Die Höhe des ergänzenden Zuschusses beträgt bis zu 100 EUR je m 2 Wohnfläche.
Die förderfähigen Kosten je Wohnung eines Gebäudes müssen mehr als 5.000 EUR betragen.

 

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