Richtlinien zum Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“

Richtlinien zum Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“

Richtlinien zum Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“

Förderzeitraum: 11.05.2022 - 31.12.2022
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Die Elektromobilität ist eine zentrale Stellschraube für den Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft. Um E-Fahrzeugen zum Markthochlauf zu verhelfen ist jedoch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur notwendig, wobei hier private Ladepunkte laut der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ in naher Zukunft eine Vielzahl der Ladevorgänge durchführen. Daher hat das Land Bayern nun eine Förderrichtlinie veröffentlicht, die die bisherige Förderkulisse für öffentliche Ladeinfrastruktur um nicht-öffentliche Ladepunkte erweitert.

 

Gefördert wird die Errichtung sowie die Beschaffung nicht öffentlich zugänglicher, stationärer Ladepunkte in Bayern. Des Weiteren kann ein erforderlicher Netzanschluss bezuschusst werden. Hierbei sind folgende Gegenstände durch die Förderung abgedeckt:

  • Laden an touristischen Betrieben
  • Kommunales Laden
  • Flottenladen für größtenteils kommunal oder genutzte E-Fahrzeuge
  • Laden von Dienstfahrzeugen am Wohnort der Mitarbeiter

 

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche und juristische Personen.

 

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 90 %, max. 1.500 € pro Ladepunkt

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

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