Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern (Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz)

Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern (Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz)

Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern (Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz)

Förderzeitraum: 01.06.2022 - 31.12.2024
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Der Bausektor ist in Deutschland für etwa 40 % aller CO2-Emissionen verantwortlich. Im Kampf gegen den Klimawandel bestehen in diesem Wirtschaftszweig daher enorme Potentiale zur Verringerung des gesamten Emissionsvolumens. Daher zielt eine neue Förderung in Bayern nun auf die Verringerung der Emissionen im Bausektor durch die Verwendung von Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen und so Kohlenstoff im Gebäudebestand zu binden.

 

Gegenstand der Förderung sind folgende Maßnahmen im Freistaat Bayern

  • Erweiterung, Aufstockung oder Neubau von Gebäuden in Holzbauweise (kommunaler Gebietskörperschaften)
  • Erweiterung, Aufstockung oder Neubau von Wohngebäuden (mehrgeschossig) in Holzbauweise

 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.

 

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. 50 %

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

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