Bekanntmachung Nr. 09/20/32 Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz zum Thema „Antibiotikaminimierung in der Geflügelhaltung“

Bekanntmachung Nr. 09/20/32 Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz zum Thema „Antibiotikaminimierung in der Geflügelhaltung“

Bekanntmachung Nr. 09/20/32 Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz zum Thema „Antibiotikaminimierung in der Geflügelhaltung“

Förderzeitraum: 07.10.2020-29.01.2021
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Der Einsatz von Antibiotika in der Geflügelhaltung ist für Tiere und Menschen gesundheitlich problematisch und soll in Zukunft, auch im Sinne des Tierschutzes, reduziert werden. 

Ziel der Förderung ist es Ideen und Konzepte zu fördern, die sich damit befassen antibakteriell wirkende Arzneimittel in der Geflügelhaltung zu minimieren. Maßnahmen zur Reduktion von bakteriellen Infektionserkrankungen stehen im Vordergrund.

Teilnehmer der Projektförderung übernehmen die Aufgabe des „Wissensmittler“ – die Forschungsergebnisse des Modell- und Demonstrationsvorhaben sollen möglichst schnell in der landwirtschaftlichen Praxis umgesetzt werden. 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, mit Sitz in Deutschland.

Es sind bis zu 100% Förderung der förderfähigen Ausgaben (Personalkosten, Instrumente, Ausrüstung) möglich.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 2522623 (lizenzfrei)

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