Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (28.04.2019 – 31.12.2021)

Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (28.04.2019 – 31.12.2021)

Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (28.04.2019 – 31.12.2021)

Thüringen / Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH

Der Freistaat Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen und technischen Fragestellungen. Vorgesehen sind auch finanzielle Hilfen für Beratungsnetzwerke.

Gefördert werden im Einzelnen:

  • Beratungen durch selbständige Unternehmensberater, in denen Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vermittelt werden,
  • die Beratung von bestehenden Handwerksunternehmen und Existenzgründern im Handwerk durch organisationseigene Berater der zuständigen Kammern und Fachverbände sowie
  • die Einrichtung und der Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU.

Die Höhe der Fördermittel beträgt

  • für Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 400 EUR (zzgl. Qualitätssicherung von maximal 50 EUR) je Tagwerk. In der Regel werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.
  • für organisationseigene Berater im Handwerk 325 EUR pro Tagwerk, sofern keine Kofinanzierung durch den Bund erfolgt. Bei Kofinanzierung des Bundes beträgt der Fördersatz 125 EUR je Tagwerk. Die öffentliche Förderung darf insgesamt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
  • für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU bis zu 75% der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung.

 

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