Berufsbildung und Qualifikation für Erwerbstätige und Berater der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (18.07.2018 – 31.12.2023)

Berufsbildung und Qualifikation für Erwerbstätige und Berater der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (18.07.2018 – 31.12.2023)

Berufsbildung und Qualifikation für Erwerbstätige und Berater der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (18.07.2018 - 31.12.2023)

Niedersachsen / Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Die Länder Niedersachsen und Bremen fördern mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Durchführung von Lehrgängen, Workshops, Coachings sowie Exkursionen und Betriebsbesuchen im Rahmen umfassender Qualifizierungsmaßnahmen.

Schwerpunkte der Förderung sind:

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit oder Auf- und Ausbau neuer Unternehmensfelder für Einkommenskombinationen und -alternativen für Erwerbstätige der Land- oder Forstwirtschaft oder des Gartenbaus (Maßnahme-Schwerpunkt A),
  • Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen für die fachliche Beratung land- und/oder forst- und/oder gartenbauwirtschaftlicher Betriebe in Niedersachsen und Bremen (Maßnahme-Schwerpunkt B),
  • Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen für Landfrauen und Frauen in der Landwirtschaft zur Regionalvermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, zur Schaffung von nichtlandwirtschaftlichen Einkommensmöglichkeiten auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und Unterstützung des Erzeuger-Verbraucher-Dialogs in den Bereichen der Ernährungs- und/oder Verbraucherbildung (Maßnahme-Schwerpunkt C),
  • Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich der Moderation und Begleitung von Dorfentwicklungsprozessen für volljährige natürliche Personen im ländlichen Gebiet gemäß PFEIL-Programm (Maßnahme-Schwerpunkt D).

Die Höhe der Zuschüsse beträgt 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Bemessungsobergrenze von grundsätzlich 100 EUR je förderfähigem Teilnehmenden und Maßnahme-Tag mit acht Unterrichtseinheiten. In begründeten Einzelfällen kann die Bemessungsobergrenze höher liegen.

 

Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Bremen und Förderprogramme Niedersachsen

Weitere Beiträge

Mission Klimaneutrale Stadt - Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt 2024
Förderzeitraum: 04.04.2024 – 11.07.2024
Förderrichtlinie für Maßnahmen der Künstlichen Intelligenz: „KI-Leuchttürme für den Natürlichen Klimaschutz“
Förderzeitraum: 19.03.2024 – 17.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!