Betriebliches Mobilitätsmanagement (01.06.2018 – 31.12.2020)

Betriebliches Mobilitätsmanagement (01.06.2018 – 31.12.2020)

Betriebliches Mobilitätsmanagement (01.06.2018 - 31.12.2020)

Bund / TÜV Rheinland Consulting GmbH

Der Bund unterstützt Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen des Verkehrssektors.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte insbesondere in den Bereichen Pendlermobilität, Fuhrparkmanagement sowie Dienst- und Geschäftsreisen (Infrastrukturmaßnahmen inbegriffen), die zur verstärkten Nutzung umweltverträglicherer Verkehrsmittel und damit zur Reduzierung von umwelt- und klimaschädlichen Emissionen beitragen.

Bis zum Jahr 2020 soll der Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland um mindestens 40% gegenüber dem Jahr 1990 sinken. Um diese Zielmarke zu erreichen, hat die Bundesregierung am 3. Dezember 2014 das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ verabschiedet. Die Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements ist eine der geplanten Maßnahmen im Kapitel „Klimafreundliche Gestaltung des Personenverkehrs“.

Die Fördermittel erfolgen in Form von Zuschüssen. Diese betragen bei Unternehmen maximal 40% der förderfähigen Kosten oder Ausgaben, bei mittleren Unternehmen kann die Förderung um 10%, bei kleinen Unternehmen um 20% erhöht werden. Bei öffentlichen Einrichtungen können in Abhängigkeit von den jeweiligen Voraussetzungen höhere Förderquoten gelten.

Die tatsächlichen Förderquoten werden nach Auswahl der zu fördernden Projekte festgelegt. Eine Einzelförderung gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO ist auf maximal 2 Mio. EUR pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt.

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