Betriebliches Mobilitätsmanagement

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Förderzeitraum: 15.01.2024 – 30.06.2025
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das Förderziel, durch die Implementierung von Maßnahmen im Betrieblichen Mobilitätsmanagement in Deutschland zu einer dauerhaften Reduzierung der CO2-Emissionen, die durch Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie die tägliche Mobilität der Beschäftigten entstehen, beizutragen. Diese Förderung wird durch Aufrufe realisiert, die sich auf drei wesentliche Schwerpunkte konzentrieren, die als Schlüsselbereiche zur Einführung, Weiterführung und Vertiefung des Betrieblichen Mobilitätsmanagements gesehen werden:

 

a) Innovationsförderung: Dieser Aufruf unterstützt die Realisierung innovativer Ansätze im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Der Fokus der Innovationsförderung wird im Aufruf detailliert beschrieben. Die Projekte sollen demonstrativen Charakter haben und als wichtige Anstöße für praxisnahe Zukunftslösungen dienen.

 

b) Breitenförderung: Hierbei geht es um die Unterstützung der Umsetzung effektiver Standardmaßnahmen im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Dieser Förderaufruf zielt darauf ab, eine weitreichende Wirkung von Maßnahmen in Unternehmen in Deutschland zu erzielen. Förderfähig ist hier die Anschaffung von z.B. (Elektro-)Fahrrädern, Abstellmöglichkeiten, Lademöglichkeiten, E-Fahrzeuge etc..

 

c) Initialförderung: Dieser Aufruf fördert die Entwicklung eines standortbezogenen Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement durch Berater aus einem ausgewählten Pool. Die Konzepterstellung erfolgt mittels standardisierter Beratungsleistungen. Die Initialförderung richtet sich an Unternehmen, die bisher wenig oder keine Erfahrung im Bereich Mobilitätsmanagement haben, mit dem Ziel, das geförderte Konzept umzusetzen.

 

Derzeit ist eine Antragstellung in den Schwerpunkten b) und c) möglich.

 

Fördermittel:

Breitenförderung – Zuschuss max. 60 %, max. 60.000 EUR

Initialförderung – Zuschuss als Festbetrag max. 5.000 EUR

 

Fördermittelberatung durch die Subventa GmbH unter +49 821 455485-0 oder info@subventa.de

 

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