Brandenburg / Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Das Land Brandenburg gewährt landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen einen teilweisen Ausgleich der Schäden, die durch Frostereignisse im Zeitraum vom 18. April bis zum 21. April 2017, starke und anhaltende Regenfälle in den Monaten Juni und Juli 2017 sowie erhebliche Niederschlagsdefizite im Frühjahr 2017 entstanden sind.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg. Die Anträge sind vollständig und formgebunden schriftlich bis zum 31. Dezember 2017 einzureichen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 80% der förderfähigen Einkommensminderung.
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