Blaues Band Deutschland – Auen (Stand: 01.02.2019)

Blaues Band Deutschland – Auen (Stand: 01.02.2019)

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Bund / Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterstützt die naturnahe Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen. Hierzu werden Einzel- und Verbundvorhaben an Bundeswasserstraßen und deren Auen gefördert, sowie in angrenzenden Bereichen zur Wiederherstellung und Entwicklung von naturnahen Flussauen. Darunter fallen unter anderem die Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen, sowie die Anlage standortheimischer Auenwälder.

Der hierfür vorgesehene Zuschuss wird für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren erteilt. Die Fördersumme beträgt in der Regel maximal 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Hierbei wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) stellt im laufenden Haushalt 2019 4 Mio. EUR zur Verfügung. Für die Jahre 2020 bis 2022 bestehen Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 16 Mio. EUR.

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