Mit der Bodenstrom-Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Verkehr die Umstellung von kerosin- oder dieselbasierten Systemen auf klima- und umweltfreundliche Technologien zur Strom- und Klimaversorgung von Luftfahrzeugen während der Standzeit an Flughäfen. Ziel ist es, Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen sowie Lärmemissionen deutlich zu reduzieren und die europäischen Vorgaben der AFIR- und TEN-V-Verordnung frühzeitig umzusetzen.
Gefördert werden sowohl Investitionsvorhaben an Flughäfen als auch Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Markteinführung alternativer Technologien.
Natürliche Personen
Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
Eigentümer der geförderten Anlagen
Voraussetzung: Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU)
Gebietskörperschaften
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Einzel- und Verbundvorhaben möglich
Nicht förderfähig sind u. a. Unternehmen in Schwierigkeiten, Antragsteller mit offenen EU-Rückforderungsanordnungen oder laufenden Insolvenzverfahren.
Bodenstromversorgung (GPU)
400-Hz-Bodenstromanlagen
Netzanschlüsse, Umformer, Verteilungen
Unterflur- und Brückenlösungen
Netzstationen und Leitungsinfrastruktur
Betrieb ausschließlich mit 100 % erneuerbarem Strom
Batterie- oder brennstoffzellenbasierte Systeme
Ersatz für dieselbetriebene Aggregate
Mobile Andieneinheiten und Steuertechnik
Ladepunkte und Lademanagement für e-GPUs
Netzanschlüsse inkl. Tiefbau
Wasserstofftankstellen (erneuerbarer Wasserstoff)
Klimatisierte Luftversorgung (PCA)
Versorgung von Flugzeugen mit gekühlter, beheizter und konditionierter Luft
Terminalanbindung, Wärmepumpen, Tiefenkälte, BHKW
Luftleitungs- und Schlauchsysteme
Mess-, Steuer- und Kontrollsysteme
Betrieb mit 100 % erneuerbarer Energie
Fossilfreie, mobile PCA-Einheiten
Anhänger- oder wagenbasierte Systeme
Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI)
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien
Batterieelektrische Lösungen und Ladetechnik
Kombinationen mit Wärmepumpentechnologie
Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung
Bevorzugt: TRL 5–8
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Max. 15 Mio. € je Gesamtvorhaben und Flughafen
Bauliche Investitionen: max. 6 Mio. € je Flughafen
Förderquote: gemäß jeweiligem Förderaufruf
Zuschuss im Rahmen der Projektförderung
Förderquoten nach AGVO:
Industrielle Forschung: bis 50 %
Experimentelle Entwicklung: bis 25 %
KMU-Aufschläge möglich
Hochschulen/Forschungseinrichtungen: bis 100 %
Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft
(Bodenstrom-Richtlinie)
Bild von Sarmiko.id
Weitere Beiträge
Neueste Beiträge
Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!
Kategorien