Anfang 2024 unternahm die EU mit der aktualisierten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) einen signifikanten Schritt in Richtung Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Die überarbeitete Verordnung konzentriert sich auf die Beschleunigung von Investitionen in saubere Technologien und erleichtert den Zugang zu den dafür notwendigen Finanzmitteln. Ziel ist es, für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und somit den Binnenmarkt zu stärken.
Investitionsbeihilfen für Innovation:
Förderung von Innovationsclustern:
Zusätzliche Boni umfassen:
Die AGVO stellt klar, dass der Zugang zu staatlich geförderten Infrastrukturen transparent und diskriminierungsfrei sein muss. Der Preis für den Betrieb oder die Nutzung solcher Infrastrukturen soll den Marktpreisen entsprechen, wobei Unternehmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung leisten, unter bestimmten Bedingungen bevorzugten Zugang erhalten können.
Die AGVO 2024 adressiert auch drängende Herausforderungen wie die Energiepreisregulierung und erweitert die Unterstützung im Bildungsbereich. Durch solche Anpassungen zeigt die EU ihre Flexibilität und Bereitschaft, auf dynamische globale Entwicklungen zu reagieren.
Mit der Verlängerung bis 2026 bietet die AGVO Planungssicherheit und fördert den ökologischen sowie digitalen Wandel in Europa. Die präzisen und zielgerichteten Fördermöglichkeiten der AGVO stärken Europas Innovationsfähigkeit und unterstreichen die führende Rolle der EU in der Förderung nachhaltiger und innovativer Technologien. Die AGVO 2024 setzt damit ein klares Signal für die Zukunft: Europa ist bereit, Forschung und Entwicklung aktiv zu unterstützen und den Weg für eine nachhaltige und innovative Wirtschaft zu ebnen.
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