AGVO

Anfang 2024 unternahm die EU mit der aktualisierten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) einen signifikanten Schritt in Richtung Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Die überarbeitete Verordnung konzentriert sich auf die Beschleunigung von Investitionen in saubere Technologien und erleichtert den Zugang zu den dafür notwendigen Finanzmitteln. Ziel ist es, für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und somit den Binnenmarkt zu stärken.

 

Wichtige Neuerungen in der AGVO

Investitionsbeihilfen für Innovation:

  • Artikel 26a führt neue Bestimmungen für Investitionsbeihilfen bei Versuchs- und Erprobungsinfrastrukturen ein. Diese unterstützen KMUs entscheidend bei der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen.

 

Förderung von Innovationsclustern:

  • Artikel 27 bringt Erweiterungen für die Unterstützung von Innovationsclustern. Zusätzlich eröffnet Artikel 25e Möglichkeiten für Projekte, die durch den Europäischen Verteidigungsfonds unterstützt werden.

 

Beihilfeintensitäten detailliert:

  • Große Unternehmen können bis zu 25% der förderfähigen Kosten beanspruchen.
  • Mittlere Unternehmen dürfen zusätzlich 10 Prozentpunkte erhalten, was eine Intensität von bis zu 35% bedeutet.
  • Kleine Unternehmen profitieren von einem zusätzlichen 20 Prozentpunkten, was eine Förderung von bis zu 45% ermöglicht.

Zusätzliche Boni umfassen:

  • 10 Prozentpunkte mehr für grenzüberschreitende oder EU-relevante Projekte.
  • 5 Prozentpunkte extra, wenn Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen hauptsächlich KMUs zugutekommen.

 

Transparenter Zugang und faire Bedingungen

Die AGVO stellt klar, dass der Zugang zu staatlich geförderten Infrastrukturen transparent und diskriminierungsfrei sein muss. Der Preis für den Betrieb oder die Nutzung solcher Infrastrukturen soll den Marktpreisen entsprechen, wobei Unternehmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung leisten, unter bestimmten Bedingungen bevorzugten Zugang erhalten können.

 

Anpassungen an aktuelle Herausforderungen

Die AGVO 2024 adressiert auch drängende Herausforderungen wie die Energiepreisregulierung und erweitert die Unterstützung im Bildungsbereich. Durch solche Anpassungen zeigt die EU ihre Flexibilität und Bereitschaft, auf dynamische globale Entwicklungen zu reagieren.

 

Schlossfolgerung

Mit der Verlängerung bis 2026 bietet die AGVO Planungssicherheit und fördert den ökologischen sowie digitalen Wandel in Europa. Die präzisen und zielgerichteten Fördermöglichkeiten der AGVO stärken Europas Innovationsfähigkeit und unterstreichen die führende Rolle der EU in der Förderung nachhaltiger und innovativer Technologien. Die AGVO 2024 setzt damit ein klares Signal für die Zukunft: Europa ist bereit, Forschung und Entwicklung aktiv zu unterstützen und den Weg für eine nachhaltige und innovative Wirtschaft zu ebnen.

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

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