Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) (06.04.2018 – 31.12.2020)

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) (06.04.2018 – 31.12.2020)

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) (06.04.2018 - 31.12.2020)

Brandenburg / Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB); InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)

Das Land Brandenburg fördert Innovationsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Mitfinanziert werden

• der Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen in kleine und mittlere
Unternehmen (Großer und Kleiner BIG-Transfer),

• die Umsetzung von FuE-Projekten in den Phasen industrielle Forschung und experimentelle
Entwicklung (BIG-FuE),

• die Hebung von Innovationspotenzialen durch Umstellung auf digitalisierte betriebliche
Abläufe in den Modulen Beratung, Implementierung und Schulung (BIG-Digital) und

• Beratungsleistungen bei der Teilnahme an EU-Fördermaßnahmen (BIG-EU).

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Zuschüsse in verschiedenem Umfang gewährt:

• für den kleinen BIG-Transfer bis zu 100% der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 EUR (nur
einmalig möglich und nur bei einer ersten FuE-bezogenen Kontaktaufnahme zwischen dem
Unternehmen und einer Forschungseinrichtung),

• für den großen BIG-Transfer bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 EUR
(mehrmals möglich, aber höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten),

• für BIG-FuE bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 EUR (eine erneute
Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung
möglich),

• für BIG-Digital bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch für Beratung 50.000
EUR, für Implementierung 500.000 EUR und Schulung 50.000 EUR,

• für BIG-EU bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal 16.000 EUR als Leadpartner,
andernfalls maximal 8.000 EUR.

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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024
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