Die Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II“ fördert Produkte, welche trotz einer erreichten Marktaktivierung auf dem Markt selbst noch nicht wettbewerbsfähig gegenüber ihren Konkurrenzprodukten sind. Mit dem aktuellen Förderaufruf stehen hier Brennstoffzellen-PKWs im Fokus, welche in gewerbliche Flotten integriert werden sollen.
Derzeit kann dementsprechend eine Förderung erlangt werden, wenn je Antrag mindestens 10 Fahrzeuge in die Flotte aufgenommen werden. Eine Zuwendung erfolgt dann als Investitionszuschuss, wobei für die Förderhöhe maßgeblich die durch die Brennstoffzellenantriebe angefallenen Investitionsmehrausgaben ausschlaggebend sind.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen.
Förderung: Zuschuss für Unternehmen bis zu 40 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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