Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV)

Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV)

Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV)

Förderzeitraum: 12.05.2020 – 31.12.2024

Ziel und Gegenstand

Mit der Zuwendung soll das Ziel erreicht werden, den Schienengüterverkehr wettbewerbsfähiger zu machen. Zu diesem Zweck soll ein Innovationsschub im Schienengüterverkehr erwirkt werden. Das bedeutet, dass innovative Technologien, die den Schienengüterverkehr wettbewerbsfähiger machen, möglichst zeitnah zur Anwendungsreife gebracht und ein Anschub für die Markteinführung gegeben werden.

Gefördert werden Innovationen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik.

Neben der Förderung innovativer Produkte und Komponenten sowie mit den konkreten Vorhaben verbundenen Technologieanpassungen umfasst die Förderung auch Organisations- und Prozessinnovationen sowie systemseitige Innovationen. Die Förderung umfasst ebenso Innovationen, die eine Interaktion zwischen Schienengüterverkehr und Infrastruktur betreffen oder die eine verbesserte Integration des Schienengüterverkehrs in Logistikketten ermöglichen.

Art und Höhe der Fördermittel

Zuschuss bis zu 70 %

Weitere Beiträge

Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“
Förderzeitraum: 19.07.2024 – 31.10.2024
Förderrichtlinie „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“
Förderzeitraum: 18.07.2024 – 30.06.2027
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive Technologien für eine geschlechtsspezifische Gesundheit“
Förderzeitraum: 12.07.2024 – 30.09.2024

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