Baden-Württemberg: Innovationsfinanzierung 4.0

Baden-Württemberg: Innovationsfinanzierung 4.0

Baden-Württemberg: Innovationsfinanzierung 4.0

Förderzeitraum: 01.07.2022 - 30.06.2024
business-g6fe100164_1920

Innovative Unternehmen des Bundesland Baden-Württembergs können bald wieder mit der Innovationsfinanzierung 4.0 von finanziellen Zuschüssen profitieren. Ziel ist es mithilfe dieser Förderung Unternehmen im digitalen Wandel oder potenzielle Neuorientierungen auf andere Märkte für zukünftige Geschäftstätigkeiten zu unterstützen sowie Innovationspotential zu mobilisieren.

 

Gegenstand der Förderung sind

  • innovative Vorhaben
  • Digitalisierungsvorhaben
  • innovative Unternehmen
  • innovative Geschäftsmodelle

Grundsätzlich werden alle Investitionen gefördert, die im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, darunter fallen beispielsweise Personalkosten, Beratungsdienstleistungen, IT-Kosten oder FuE-Aufträge.

 

Antragsberechtigt sind Angehörige der freien Berufe sowie etablierte oder neu gegründete Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft.

 

 

Fördermittel: Tilgungszuschuss bis zu 2 % des Kreditbetrages

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

Bild von athree23

Weitere Beiträge

Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm TWIN Transition der Transformationsoffensive des BMAW
Förderzeitraum: 08.11.2023 – 31.12.2026
Richtlinie des Fachprogramms „Geoforschung für Nachhaltigkeit (GEO:N)“ zur Förderung von Projekten zum Thema „Tiefengeothermie: Grundlagen für die Energiewende im Untergrund“
Förderzeitraum: 08.11.2023 – 31.01.2024
Zuwendungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)
Förderzeitraum: 06.10.2023 – 30.06.2027

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!