Corona-Beihilfen ÖPNV Bayern; Richtlinien über die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19

Corona-Beihilfen ÖPNV Bayern; Richtlinien über die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19

Corona-Beihilfen ÖPNV Bayern; Richtlinien über die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19

Förderzeitraum: 20.08.2020-31.12.2021
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Durch die Corona-Pandemie muss der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) enorme Rückgänge einbüßen. Um wirtschaftlich geschädigte Unternehmen und Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs zu unterstützen, gewährt der Freistaat Bayern Finanzhilfen.

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger(organisationen) des ÖPNV, Verkehrsunternehmen und Zweckverbände deren Existenz, durch eine geringe Nachfrage aufgrund der Corona-Krise, bedroht sind. Ziel ist es den ÖPNV aufrechtzuerhalten und auszubauen.

Bei der finanziellen Hilfe handelt es sich um eine Billigkeitsleistung nach Art. 53 BayHo sowie ein anteiliger Schadensausgleich von bis zu 90 %.

Die Anträge auf Gewährung der Leistung sind bis zum 30.09.2020 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

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Bildquelle: Pixabay 4392913 (lizenzfrei)

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