Neue De-minimis-Beihilferegelung 2024

Neue De-minimis-Beihilferegelung 2024

Neue De-minimis-Beihilferegelung 2024

Förderzeitraum: 01.01.2024 – keine Frist
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Die De-minimis-Regelung in der Europäischen Union ist ein Konzept aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts, das darauf abzielt, den fairen Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu wahren. Im Grundsatz sind staatliche Beihilfen oder Subventionen an Unternehmen in der EU untersagt, da sie einem Unternehmen gegenüber seinen Wettbewerbern einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen können. Dies könnte den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

 

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Eine solche Ausnahme bilden die sogenannten De-minimis-Beihilfen. Diese sind von dem grundsätzlichen Verbot ausgenommen, da ihre Höhe so gering ist, dass sie den Wettbewerb nicht spürbar verzerren. De-minimis-Beihilfen sind daher weder bei der EU-Kommission anzumelden noch von ihr zu genehmigen. Sie können in verschiedenen Formen gewährt werden, beispielsweise als Zuschüsse, Bürgschaften oder zinsverbilligte Darlehen.

 

Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass kleinere Beihilfen, die keinen signifikanten Einfluss auf den Wettbewerb haben, unkompliziert und ohne aufwendige Genehmigungsverfahren eingesetzt werden können, um Unternehmen zu unterstützen.

 

Bis 31.12.2023 konnten Unternehmen max. 200.000 EUR De-minimis-Beihilfen erhalten.

Am 1. Januar 2024  traten neue De-minimis-Verordnungen in Kraft, die die bisherigen Regelungen ablösen. Eine wesentliche Änderung ist die Erhöhung der Beihilfesummen, die ein Unternehmen als De-minimis-Beihilfen erhalten kann. Unternehmen können nun bis zu 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren als De-minimis-Beihilfen erhalten. Zudem ist für Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2026 die Führung eines Zentralregisters verpflichtend, in dem alle gewährten De-minimis-Beihilfen und deren Empfänger erfasst werden.

 

Fördermittelberatung durch die Subventa GmbH unter +49 821 455485-0 oder info@subventa.de

 

Bild von Vitalii Vodolazskyi

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