Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie

Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie

Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie

Förderzeitraum: 17.12.2020-30.06.2024
pixabay.2450236-1024x741-1

Um das Potenzial der Bioökonomie weiter auszuschöpfen werden Vorhaben zur Umsetzung von bioökonomischen Produkten und Verfahren in der Industrie gefördert. Ziel ist es, mit Hilfe von Demonstrationsanlagen zu beweisen, dass die industrielle Anwendung branchenübergreifend möglich ist.

Gefördert werden:

Baustein A: die Nutzung von Multi-Purpose-Anlagen und die Ausarbeitung von Verfahren der industriellen Bioökonomie

Baustein B: Durchführbarkeitsstudien zum Thema Single-Use-Demonstrationsanlagen und Ingenieursdienstleistungen

Antragsberechtigt sind für Baustein A, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups mit max. 1.000 Beschäftigten; für Baustein B gewerbliche Unternehmen.

Fördermittel: Zuschuss für Baustein A bis zu 50 % (für Beratungsdienstleistungen bis zu 80 %), für Baustein B bis zu 70 %.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 2450236 (lizenzfrei)

Weitere Beiträge

Förderrichtlinie für Maßnahmen der Künstlichen Intelligenz: „KI-Leuchttürme für den Natürlichen Klimaschutz“
Förderzeitraum: 19.03.2024 – 17.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Basistechnologien für die Fusion – auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“
Förderzeitraum: 07.03.2024 – 31.08.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!