Dritter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der „Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen“

Dritter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der „Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen“

Dritter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der „Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen“

Förderzeitraum: 31.03.2022 - 15.06.2022
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Deutsche Binnen- und Seehäfen nehmen aufgrund ihrer Funktion als Umschlagsplätze eine zentrale Rolle in Logistikprozessen ein. Außerdem sind fast alle Wirtschaftszweige von diesen Häfen abhängig, weswegen die Prozesse eine systemrelevante volkswirtschaftliche Wirkung haben. Mithilfe der Digitalisierung ist es zudem möglich, die Qualität und Effizienz logistischer Prozesse markant zu verbessern, weswegen digitale Technologien auch für Hafenakteure von zentraler Bedeutung sind. Daher sollen See- und Binnenhäfen zu High-Tech-Standorten weiterentwickelt werden, um ihre Position im internationalen Wettbewerb nachhaltig zu festigen.

 

Im Rahmen der Förderreihe „digitale Testfelder in Häfen“ wurde nun ein dritter Aufruf zur Antragseinreichung veröffentlicht. Gefördert wird hierbei die Errichtung digitaler Testfelder mit aktueller digitaler Infrastruktur, deren Betrieb die Erprobung von Innovationen der Logistik 4.0 unter realen Bedingungen ermöglichen. In diesen Testbetrieb sollen unter anderem automatisierte Lager- oder Umschlagsprozesse integriert werden, um das automatisierte Fahren in Häfen näher zu untersuchen.

 

Antragsberechtigt sind alle Hafenbetreiber unabhängig der Rechtsform.

 

 

Fördermittel: Zuschuss bis zu 80 %

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

Bild von Derks24

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