Richtlinie „Fördergrundsätze E-Quartiershubs in Baden-Württemberg“

Richtlinie „Fördergrundsätze E-Quartiershubs in Baden-Württemberg“

Richtlinie „Fördergrundsätze E-Quartiershubs in Baden-Württemberg“

Förderzeitraum: 28.07.2022 – 31.10.2022
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Der zunehmende Anteil von Elektrofahrzeugen erfordert eine zunehmende Belegung von Flächen durch Lademöglichkeiten im öffentlichen Stadtraum. Dies beeinflusst nachhaltig das Stadtbild und führt zu Konkurrenz um Flächen mit dem ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. E-Quartierhubs können zur Vermeidung solcher Zielkonflikte in der nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen, indem sie Park- und Ladeplätze, Stellplätze für Taxis, Sharing-Fahrzeuge, Paketstationen etc. in einer Parkgarage oder einem Parkhaus bündeln.

Das Land Baden-Württemberg fördert daher den flächendeckenden Ausbau solcher E-Quartiershubs mit Zuschüssen zu den damit verbundenen Investitionskosten für beispielsweise (nicht-)öffentliche Stellplätze, Fahrradabstellanlagen und Pedelecverleihstationen, Ladeinfrastruktur, Sharing-Fahrzeuge sowie Baukosten.

 

Antragsberechtigt sind Konsortien aus Kommunen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder kommunalen Eigenbetrieben.

 

Fördermittel: Zuschüsse je nach Investitionsgegenstand bis zu 60 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 
Bild von Felix Müller auf Pixabay

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