Der Klima- und Energiefonds des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ...
Zweck dieser Richtlinie ist die Förderung von Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur CO2-Reduktion im Hinblick auf die anvisierte Treibhausgasneutralität bis 2045.
Hierzu zählen insbesondere:
Gefördert werden Investitions-, Forschungs-/Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie Durchführbarkeitsstudien.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Fördermittel: Zuschüsse bis zu 80 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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