Die Förderung des Landes Sachsen-Anhalt (Zukunftsenergien: Sektorenkopplung -2. Förderaufruf) richtet sich auf Investitionen, die dazu ...
Zweck dieser Richtlinie ist die Förderung von Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur CO2-Reduktion im Hinblick auf die anvisierte Treibhausgasneutralität bis 2045.
Hierzu zählen insbesondere:
Gefördert werden Investitions-, Forschungs-/Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie Durchführbarkeitsstudien.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Fördermittel: Zuschüsse bis zu 80 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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