Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Rahmen seiner Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft im Modul 4 eine neue Basisförderung eingeführt. Diese Förderung ist für KMU bestimmt, die planen, alte, ineffiziente Anlagen oder Komponenten, die bereits seit mindestens fünf Jahren im Einsatz sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch funktionstüchtig sind, durch neuere, energieeffizientere Modelle zu ersetzen. Ein wesentliches Kriterium für die Förderfähigkeit ist, dass durch den Austausch der Anlagen oder Komponenten der jährliche Endenergiebedarf des Unternehmens um mindestens 15 % gesenkt werden kann. Diese Reduktion muss vorab durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten (EEE) bestätigt werden.
Ein weiterer Vorteil dieses Fördermoduls ist, dass die Antragsteller kein umfangreiches Einsparkonzept vorlegen müssen, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Die einzige finanzielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Förderung ist, dass das Mindestinvestitionsvolumen für den Austausch der Anlagen oder Komponenten 10.000 EUR beträgt. Dadurch wird kleinen und mittleren Unternehmen ein starker Anreiz geboten, in energie- und ressourceneffiziente Technologien zu investieren und somit langfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten beizutragen, während gleichzeitig der Umweltschutz gefördert wird.
Eine Förderung gibt es nur für die folgenden festgelegten Technologiebereiche:
Fördermittel: Zuschuss bis zu 15 % (max. 20 Mio. EUR)
Fördermittelberatung durch die Subventa GmbH unter +49 821 455485-0 oder info@subventa.de
Bild von NicoElNino
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