Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Basisförderung) im Rahmen der Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW 2024)

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Basisförderung) im Rahmen der Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW 2024)

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Basisförderung) im Rahmen der Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW 2024)

Förderzeitraum: 15.02.2024 – 31.12.2028
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Rahmen seiner Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft im Modul 4 eine neue Basisförderung eingeführt. Diese Förderung ist für KMU bestimmt, die planen, alte, ineffiziente Anlagen oder Komponenten, die bereits seit mindestens fünf Jahren im Einsatz sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch funktionstüchtig sind, durch neuere, energieeffizientere Modelle zu ersetzen. Ein wesentliches Kriterium für die Förderfähigkeit ist, dass durch den Austausch der Anlagen oder Komponenten der jährliche Endenergiebedarf des Unternehmens um mindestens 15 % gesenkt werden kann. Diese Reduktion muss vorab durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten (EEE) bestätigt werden.

 

Ein weiterer Vorteil dieses Fördermoduls ist, dass die Antragsteller kein umfangreiches Einsparkonzept vorlegen müssen, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Die einzige finanzielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Förderung ist, dass das Mindestinvestitionsvolumen für den Austausch der Anlagen oder Komponenten 10.000 EUR beträgt. Dadurch wird kleinen und mittleren Unternehmen ein starker Anreiz geboten, in energie- und ressourceneffiziente Technologien zu investieren und somit langfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten beizutragen, während gleichzeitig der Umweltschutz gefördert wird.

 

Eine Förderung gibt es nur für die folgenden festgelegten Technologiebereiche:

 

  • Maschinen für die Werkzeugbearbeitung
  • Schneidegeräte mit Laser-Technologie
  • Anlagen zum Schneiden mit Wasserstrahl
  • Spritzgussmaschinen mit servo-elektrischem Antrieb
  • Flurförderzeuge mit elektrischem Antrieb
  • Spülmaschinen, die Wärme rückgewinnen oder mit einer Wärmepumpe arbeiten
  • Backöfen, betrieben mit Elektrizität
  • Geräte zum elektrischen Schweißen
  • Pressen für Pellets und Briketts
  • Komponenten zur Effizienzsteigerung von Biogasanlagen
  • Filtertürme für die dezentrale Aufbereitung von Prozessluft
  • Lackierkabinen
  • Kühlgeräte für die Lagerung von Lebensmitteln
  • Projektoren für Kinos
  • Geräte für die Nutzung im Solarium

 

Fördermittel: Zuschuss bis zu 15 % (max. 20 Mio. EUR)

 

Fördermittelberatung durch die Subventa GmbH unter +49 821 455485-0 oder info@subventa.de

 

Bild von NicoElNino

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