Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Kommunen (06/2022)

Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Kommunen (06/2022)

Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Kommunen (06/2022)

Förderzeitraum: 01.06.2022 - 28.07.2022
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Die Förderrichtlinie Elektromobilität aus dem Jahr 2020 unterstützt Kommunen und Unternehmen bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur. Damit sollen die Fahrzeugzahlen gesteigert und das Ladeinfrastrukurangebot flächendeckend verbessert werden. Im Juni wurde nun ein neuer Förderaufruf für Kommunen veröffentlicht:

 

Gegenstand der Förderung sind ausschließlich straßengebundene Elektrofahrzeuge aus den Fahrzeugklassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e. Dabei kann ausschließlich der Beschaffung von Neufahrzeugen gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich hierbei aus den jeweiligen Investitionsmehrausgaben gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen der gleichen Fahrzeugklasse. Zudem ist die begleitende Errichtung von Ladeinfrastruktur zuwendungsfähig, wobei diese Zuwendung nur für an das öffentliche Netz anschlussfertige Ladeinfrastruktur inklusive aller notwendiger Sicherheitskomponenten gewährt wird.

 

Antragsberechtigt sind Kommunen (z.B. Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden oder Gemeindeverbände).

 

 

Fördermittel: Zuschuss bis zu 90 %.

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

Bild von rostichep auf Pixabay

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