Härtefallhilfen Energie für Unternehmen in Sachsen

Härtefallhilfen Energie für Unternehmen in Sachsen

Härtefallhilfen Energie für Unternehmen in Sachsen

Förderzeitraum: 16.03.2023 – 31.01.2024
Sachsen

KMUs, die von Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen sind, werden vom Land Sachsen unterstützt.

Eine Förderung wird als Entlastung für leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas und Fernwärme) sowie für nicht leitungsgebundene Energieträger bezahlt.

 

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen.

 

Fördermittel: Zuschüsse bis max. 100.000 Euro

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Weitere Beiträge

Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“
Förderzeitraum: 19.07.2024 – 31.10.2024
Förderrichtlinie „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“
Förderzeitraum: 18.07.2024 – 30.06.2027
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive Technologien für eine geschlechtsspezifische Gesundheit“
Förderzeitraum: 12.07.2024 – 30.09.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!