KMUs und Selbstständige, deren Existenz durch gestiegene Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine bedroht ist, werden vom Land Sachsen-Anhalt unterstützt.
Die Förderung wird als Ausgleich für betriebliche Energiekosten für Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas, Fernwärme) und nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas-LPG) bezahlt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige mit Hauptsitz im Land Sachsen-Anhalt.
Fördermittel: Zuschüsse bis max. 100.000
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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