KMUs bzw. Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe, die von den gestiegenen Energiekosten in den Jahren 2022 und 2023 infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen sind, werden vom Land Schleswig-Holstein unterstützt.
Eine Förderung wird als Entlastung für die Energiemehrkosten (Zeitraum 01.06.2022 bis 31.11.2022, oder 01.01.2023 bis 31.12.2023 – für mindestens 3 aufeinanderfolgende Monate im Jahr 2023) bezahlt:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe.
Fördermittel: Zuschüsse bis max. 200.000 Euro
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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