Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zum 1. Dezember 2017 tritt eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft. Die in der Förderdatenbank dokumentierte Neufassung der Richtlinie ersetzt die bisher gültige Richtlinie vom 29. Oktober 2014. Folgende wesentliche Änderungen treten am 1. Dezember 2017 in Kraft:
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 60% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, jedoch
–maximal 800 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser und
–maximal 1.100 EUR für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten.
Die Zuwendung für zusätzliche Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen beträgt einmalig maximal 500 EUR.
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