Energieeffizienz und Erneuerbare Energien: mehr Fördergelder

Energieeffizienz und Erneuerbare Energien: mehr Fördergelder

Energieeffizienz und Erneuerbare Energien: mehr Fördergelder

Beginn: 04. Februar 2014

am 04.03.2014 um 10:14 Uhr

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen stellt ab sofort (Stand: Februar 2014) noch mehr Fördergelder für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien bereit. Unternehmen und Privatleute äußerten ungebrochenes Interesse am Programm progres.nrw, im Jahr 2013 erhielten 8.800 Antragsteller Zuschüsse von 19,2 Millionen Euro, welche die Bezirksregierung Arnsberg bewilligte.
Neue Förderperiode gestartet
Am 4. Februar 2014 ist nun eine neue Förderperiode gestartet, die auf den Programmbaustein „Markteinführung“ fokussiert. Unternehmen (vor allem KMU), Freiberufler und Privatpersonen können Anträge für die Förderung beispielsweise von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Solarkollektor- und Biomasseanlagen, KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) oder Wärmeübergabestationen für die Nutzung von Fernwärme stellen. Die Bewilligung nimmt in der Bezirksregierung Arnsberg die Abteilung Bergbau/Energie vor. Sie verzeichnete für 2013 einen starken Zuspruch an der Förderung, allein der Programmbaustein „Markteinführung“ erhielt 8,1 Millionen Euro zusätzliche Fördergelder gegenüber dem Vorjahr.Ziel und Gegenstand der Förderung
Es geht bei diesem Programm um die Markteinführung innovativer Technologien in NRW, mit denen erneuerbare Energien sowie die rationelle Energieverwendung gefördert werden. Einzelne Projekte können unter anderem Wohnungslüftungsanlagen und -geräte mit Wärmerückgewinnung, die Verwertung von Abwärme in gewerblichen Anlagen, thermische Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen als Multiplikatoranlagen sein, des Weiteren Wasserkraftanlagen, Wärmeübergabestationen und die modernen Biomasseanlagen, die mit thermischen Solaranlagen gekoppelt werden. Auch Energiespeichersysteme und Wärmenetze werden gefördert.

Weitere Beiträge

Förderaufruf „Innovative Bioproduktion für eine klimaneutrale Industrie“ im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“
Förderzeitraum: 29.11.2024 – 03.03.2025
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema interaktive Technologien für die kardio-onkologische Nachsorge
Förderzeitraum: 22.11.2024 – 31.01.2025
Bekanntmachung der Förderung von innovativen Investitionsprojekten im Rahmen des Europäischen Chip-Gesetzes
Förderzeitraum: 18.11.2024 – 10.01.2025

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!