Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); KfW Bankengruppe
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft. Neben der Neuveröffentlichung der Richtlinie hat die KfW alle Merkblätter neu veröffentlich.
Im Rahmen dieser Richtlinie werden nun schwerpunktmäßig folgende Module bezuschusst:
Die Förderung erfolgt technologieoffen und branchenübergreifend. Sie kann wahlweise als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Kredit der KfW Bankengruppe beantragt werden. Ziel ist es, Energieeffizienz durch Investitionen in der Wirtschaft zu steigern und den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen.
Die Fördermittel werden wahlweise als Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt 30%, bei Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien 45% der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10% auf die förderfähigen Kosten. Die Förderung ist bei Querschnittstechnologien auf 200.000 EUR pro Vorhaben, in den anderen Modulen auf maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben begrenzt.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, i.d.R. bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben.
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