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Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (01.04.2019 – 31.12.2022)

Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (01.04.2019 – 31.12.2022)

Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit (01.04.2019 - 31.12.2022)

Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); KfW Bankengruppe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft. Neben der Neuveröffentlichung der Richtlinie hat die KfW alle Merkblätter neu veröffentlich.

Im Rahmen dieser Richtlinie werden nun schwerpunktmäßig folgende Module bezuschusst:

  • Modul 1 – Querschnittstechnologien: investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien,
  • Modul 2 – Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen),
  • Modul 3 – Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik sowie Erwerb und Installation von Energiemanagement-Software und Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software,
  • Modul 4 – Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.

Die Förderung erfolgt technologieoffen und branchenübergreifend. Sie kann wahlweise als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Kredit der KfW Bankengruppe beantragt werden. Ziel ist es, Energieeffizienz durch Investitionen in der Wirtschaft zu steigern und den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen.

Die Fördermittel werden wahlweise als Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss gewährt.

Die Höhe der Förderung beträgt 30%, bei Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien 45% der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10% auf die förderfähigen Kosten. Die Förderung ist bei Querschnittstechnologien auf 200.000 EUR pro Vorhaben, in den anderen Modulen auf maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben begrenzt.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, i.d.R. bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben.

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