Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (29.03.2019 – 31.12.2022)

Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (29.03.2019 – 31.12.2022)

Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit (29.03.2019 - 31.12.2022)

Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); KfW Bankengruppe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft.

Gefördert werden:

  • Querschnittstechnologien: investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien,
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen),
  • Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik sowie Erwerb und Installation von Energiemanagement-Software und Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software,
  • Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.

Die Förderung wird wahlweise als Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss gewährt.

  • Zuschüsse: Der Förderumfang beträgt grundlegend 30%. Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien erhalten einen Zuschuss von 45% der förderfähigen Kosten. KMU erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10% auf die förderfähigen Kosten. Die Förderung der Querschnittstechnologien liegt bei 200.000 EUR pro Vorhaben. In den weiteren Modulen liegt die Zuschusshöhe auf maximal 10 Mio. EUR pro Projekt.
  • Darlehen: Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, i.d.R. bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben.

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