Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Förderzeitraum: bis 30.06.2024
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Mit dem Klimaschutzplan 2050 sind insbesondere an den Verkehrssektor Ziele und Herausforderungen gebunden. Vor allem die Reduzierung der Treibhausgasemissionen ist hierbei ein zentraler Aspekt, welche nun mit der Förderung von alternativen Treibstoffen unterstützt werden soll.

Eine Förderung nach der neuen Richtlinie erfolgt für Entwicklungstätigkeiten und ist für viele verschiedene Schwerpunkte möglich, darunter beispielsweise die Entwicklung neuer flüssiger und gasförmiger Biokraftstoffe oder auch die Weiterentwicklung bestehender Treibstoffe und Produktionsverfahren.

Im Optimalfall sollten die im Fördervorhaben entwickelten Kraftstoffe bereits innerhalb des Vorhabens selbst zu Forschungszwecken Verwendung finden.

Förderfähig sind kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Chokniti Khongchum auf Pixabay

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