ERA-NET “E-Rare“: Förderrichtlinie zu transnationalen Forschungsprojekten zur hypothesenbasierten Nutzung von integrierten Multi-Omik-Ansätzen zur Aufklärung von Krankheitsursachen (21.12.2017 – 31.12.2028)

ERA-NET “E-Rare“: Förderrichtlinie zu transnationalen Forschungsprojekten zur hypothesenbasierten Nutzung von integrierten Multi-Omik-Ansätzen zur Aufklärung von Krankheitsursachen (21.12.2017 – 31.12.2028)

ERA-NET "E-Rare“: Förderrichtlinie zu transnationalen Forschungsprojekten zur hypothesenbasierten Nutzung von integrierten Multi-Omik-Ansätzen zur Aufklärung von Krankheitsursachen (21.12.2017 - 31.12.2028)

Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer und interdisziplinärer Forschungsprojekte mit klinischer Relevanz gefördert, von denen ein Beitrag für die hypothesenbasierte Nutzung von integrierten Multi-Omik-Ansätzen zur Aufklärung von Krankheitsursachen und/oder funktionalen Validierung bei seltenen Erkrankungen erwartet werden kann.

Die Bekanntmachung dieses Förderprogramms richtet sich an klinische und experimentelle Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder industriellen Partnern, die in der Regel in Verbünden zusammenarbeiten. Eine Zusammensetzung der Verbünde aus Partnern von Wissenschaft und Wirtschaft ist erwünscht, aber nicht obligatorisch.

Gemeinsame Forschungsprojekte sollen auf eine Gruppe seltener Erkrankungen bzw. auf eine einzelne seltene Krankheit fokussiert sein. Hierfür wird die europäische Definition zugrunde gelegt, nach der eine seltene Erkrankung nicht mehr als fünf von 10 000 Menschen in der Bevölkerung betrifft.

Die Zuwendungen an die deutschen Partner können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage der Förderung für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei einer Förderung durch das BMBF sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – wird vorausgesetzt.

Für KMU sind differenzierte Aufschläge zulässig, die gegebenenfalls zu einer höheren Beihilfeintensität führen können.

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