Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl transnationaler Forschungsprojekte zur personalisierten Medizin gefördert. Die Projekte sollen interdisziplinär ausgerichtet sein, insbesondere durch die Kombination von präklinischer bzw. klinischer Forschung mit bioinformatischen Komponenten. Eine Zusammenarbeit zwischen Universitäten bzw. öffentlichen Forschungseinrichtungen, klinischer Forschung (z. B. Kliniken oder anderen Akteuren im Bereich des Gesundheitssystems) und Industrie (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), ist ausdrücklich gewünscht.
Es sollen desweiteren Projekte gefördert werden, die die klinische Anwendbarkeit von PM bei komplexen, multifaktoriellen Erkrankungen bzw. bei anderen Erkrankungen (monogenetischen Erkrankungen, seltenen Erkrankungen und Krebs) belegen. Es soll eine signifikante und klinisch relevante Verbesserung aktueller Diagnosemöglichkeiten und/oder Therapien erreicht werden, basierend auf einem verbesserten Verständnis der zugrunde liegenden molekularen Mechanismen.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Antragsteller präklinische und/oder klinische Forschung mit bioinformatischen Aspekten verbinden, um sowohl eine hohe Datenqualität als auch eine Anwendbarkeit in der Versorgung zu ermöglichen.
Jedes geförderte Vorhaben muss zwei wichtige Forschungsfelder abdecken:
Forschungsfeld 1)
Validierung, präklinische und klinische biomedizinische Forschung – Translation von der Grundlagenforschung in die klinische Forschung und darüber hinaus.
Forschungsfeld 2)
Datenanalyse, Datenmanagement und Datenschutz – Integration von Big Data und IKT-(Informations- und Kommunikations-Technologie)Lösungen.
Dazu muss im Rahmen dieses Förderprogrammes mindestens ein Modul aus jedem Forschungsfeld adressiert werden:
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem ERA PerMed Joint Call Secretariat bis spätestens 10. April 2018, 17.00 Uhr MESZ zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
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