Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt

Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt

Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt

Förderzeitraum: 03.11.2020-31.12.2024
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Im Rahmen der Förderung werden Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Thema Erhaltung und nachhaltiger Nutzung der Agrobiodiversität gefördert.

Ziel der Förderung ist es Probleme, bzw. Defizite hinsichtlich der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie Fischerei und Ernährungswirtschaft zu reduzieren und innovative Konzepte zu entwickeln.

Förderfähige Vorhaben sind beispielsweise: die Entwicklung und Erprobung Bewirtschaftungskonzepte und Vorhaben zur effizienten Erhaltung der Agrobiodiversität und genetischer Ressourcen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen und natürliche/juristische Personen.

Unternehmen erhalten Fördermittel in Form von Zuschüssen bis zu 50 % für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien; bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 257176 (lizenzfrei)

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